Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde Wattwil. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind im kantonalen Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung der Gemeinde Wattwil geregelt.

Die ordentliche Bürgerversammlung hat über die abgeschlossene Jahresrechnung und den Voranschlag für das laufende Jahr zu befinden.

Stimmberechtigt sind alle mündigen und handlungsfähigen Schweizerbürger, welche in Wattwil wohnhaft sind.

Die Vorversammlung findet jeweils eine Woche vor der ordentlichen Bürgerversammlung statt.

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