Heu und Emd auf der Strasse
Folgende Vorgaben müssen aber eingehalten werden:
- Die Verantwortung für diese Arbeiten, das Risiko und die Haftung liegen beim betreffenden Landwirt.
- Die Verkehrsteilnehmer müssen rechtzeitig und umfassend auf entsprechende Gefahren aufmerksam gemacht werden.
- Strassenbereich und Strassenbankett müssen sorgfältig befahren werden, um Schäden zu vermeiden.
- Heureste, Heublumen, Verunreinigungen müssen vom Landwirt selber entfernt werden.
Bei Unklarheiten oder besonderen Situationen nehmen Sie bitte mit Daniel Heiniger, Strassenmeister Bauamt Wattwil, Kontakt auf Tel. 071 987 55 16.