Inserat: Teilzonen- und Überbauungsplan Büchel

20. April 2017
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 29 ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) die folgenden Pläne erlassen:

Teilzonenplan Büchel Parz. Nr. 2243W, Überbauungsplan Büchel mit Besonderen Vorschriften und Änderung Waldabstandslinienplan Büchel

Gemeinderatsbeschluss vom 4. April 2017

Im Sinn von Art. 29 Abs. 1 BauG liegen die Erlasse während dreissig Tagen, d.h. vom 24. April 2017 bis am 23. Mai 2017 im Gemeindehaus Wattwil, Foyer, zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Rechtsmittel: Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Erlasse Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 29bis BauG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Gemeinderat Wattwil