Gewässerschutz - Pufferstreifen einhalten

22. März 2019

Pufferstreifen
Dünger und Pflanzenschutzmittel gehören nicht in die Gewässer! Die Umweltschutzgesetzgebung schreibt vor, dass beim Ausbringen von Dünger (z.B. Gülle und Mist) und Pflanzenschutzmittel ein Abstand von mindestens drei Metern Breite zum oberirdischen Gewässer einzuhalten ist.

Gewässer reagieren sensibel
Bereits kleine Mengen Dünger oder Pflanzenschutzmittel richten in Gewässern grossen Schaden an. Fische und andere Kleintiere werden vernichtet und das Gewässer bleibt für lange Zeit nachhaltig vergiftet. Auch im Uferbereich, einem wichtigen Lebensraum für Wildpflanzen und viele Kleintiere, hat Dünger nichts verloren. Der Pufferstreifen von drei Metern Breite soll zudem verhindern, dass überschüssiger Dünger bei Regen in die Gewässer ausgewaschen wird.

Weitere Pufferstreifen
Auch entlang von Hecken, Feld- und Ufergehölzen sowie Waldrändern dürfen auf einer Breite von drei Metern keine Dünger oder Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Regelverstoss hat Konsequenzen. Bewirtschafter, die sich nicht an diese Regeln halten, müssen mit Bussen rechnen. Diese betragen in der Regel beim erstmaligen Verstoss mehrere hundert Franken. Zusätzlich werden die Direktzahlungen an den Bewirtschafter um 1000 Franken gekürzt.