10. September 2019

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Projekt:
S-0082805.8:
Gebäudebeschriftung Unterwerk Wattwil
Wechseln der alten Gebäudebeschriftung durch eine Neue
Koordinaten: 2725194/1238405

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, Vadianstrasse 50, 9001 St. Gallen das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen werden vom 10. September 2019 bis 9. Oktober 2019 im Foyer der Gemeindeverwaltung Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, während den ordentlichen Bürozeiten, öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf