fakultatives Referendum - Zweckverbandsvereinbarung Solino

24. Februar 2020

Als Folge des Austritts der Gemeinde Oberhelfenschwil aus dem Zweckverband Regionales Seniorenzentrum Solino Bütschwil wurde eine Totalrevision der Zweckverbandsvereinbarung vorgenommen. Die neue Zweckverbandsvereinbarung wurde vom Verwaltungsrat des Regionalen Seniorenzentrum Solino Bütschwil ausgearbeitet und den Gemeinderäten zur beteiligten Gemeinden zur Genehmigung unterbreitet. Die Gemeinderäte Bütschwil-Ganterschwil, Lichtensteig, Lütisburg, Mosnang und Wattwil haben die Zweckverbandsvereinbarung genehmigt. Sie wird nun in den fünf Gemeinden dem fakultativen Referendum unterstellt.

Gegenstand
Vereinbarung über den Zweckverband Regionales Seniorenzentrum Solino Bütschwil

Referendumsfrist
24. Februar 2020 bis 3. April 2020

Öffentliche Auflage
Die Vereinbarung liegt während der Öffnungszeiten in der Ratskanzlei (Büro 207) zur Einsichtnahme auf.

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
300 Unterschriften

Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat der Politischen Gemeinde Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen. Unterschriftenbogen können bei der Gemeinderatskanzlei Wattwil bezogen werden.