Der Gemeinderat zu Besuch in den Notunterkünften

2. Februar 2017
Die Gemeinde Wattwil betreibt – in Zusammenarbeit mit freiwilligen Helfern – zwei Notunterkünfte. Diese dienen der vorläufigen Unterbringung von Asylsuchenden, Flüchtlingen und sozialhilfeempfangenden Personen. Der Gemeinderat besuchte die beiden Standorte anlässlich seiner Sitzung vom 24. Januar 2017.
Im vergangenen September hat die Gemeinde Wattwil ein auf Grund des erforderlichen Bedarfs  zur Erweiterung der Anzahl Notunterkünfte, die Liegenschaft Bleikenstrasse 10, als Ergänzung zur Liegenschaft Ebnaterstrasse 17, angemietet.

Die beiden Objekte werden von Herrn Schmid (Ebnaterstrasse) und Familie Wüllner (Bleikenstrasse) ehrenamtlich betreut. Insbesondere achten sie darauf, dass die Infrastruktur funktioniert und falls notwendig, Reparaturen oder Ersatzanschaffungen vorgenommen werden. Sie tragen aber auch Verantwortung für die Einhaltung der Hausordnung, welche für alle Bewohner dieser Liegenschaften gilt.

Das für dieses Objekt verantwortliche Ehepaar Wüllner hat diese Liegenschaft zusammen mit Bewohnern mit grossem Engagement und Wohlwollen eingerichtet. Es ist sicht- und erkennbar, dass sie bei der Einrichtung die jeweiligen Bedürfnisse der Bewohner (Familien mit Migrationshintergrund, Erwachsene und Kinder, unterschiedliche Essensgewohnheiten und Glaubensbekenntnisse) berücksichtigt haben.

Die Einrichtung der Liegenschaft Bleikenstrasse 10 wurde wohnlich mit Möbeln und Gerätschaften aus vorhergegangenen Hausräumungen eingerichtet. Die Zimmer und Gemeinschaftsräume sind durchdacht angeordnet und erlauben ein gemeinschaftliches Miteinander (Küche und Aufenthaltsräume). Hierbei wurde auf Bestände der „Boutique Bleikenstrasse 10“ zurückgegriffen, in welcher das Ehepaar Wüllner jeden Dienstag zwischen 14.00 und 17.00 Uhr Secondhand-Waren (Kleider, Schuhe usw.) anbieten.

Der Gemeinderat hat vor Ort ein Bild der beiden Unterkünfte und über deren Helfer und Bewohner gewonnen. Er zeigte sich sehr erfreut über die enormen Leistungen auf ehrenamtlicher Basis, welche ganz der schweizerischen humanitären Tradition verpflichtet sind.
Drei verantwortliche Personen für die Notunterkünfte
Die verantwortlichen Personen für die Bleikenstrasse 10 Alice und Josef Wüllner (sitzend) und Bernhard Schmid, Verantwortlicher für die Ebnaterstrasse 17.