Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen: Lantertschwil

24. April 2017

Öffentliche Planauflage

Projekt:
L-225999.1:
0,4 kV-Niederspannungsverteilnetz ab der Transformatorenstation Lantertschwil - Verkabelung der Freileitung Richtung Webersberg

L-227001.1:
Leerrohranlage (MS) ab der Transformatorenstation Lantertschwil - Neubau

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, Vadianstrasse 50, Postfach 2041, 9001 St.Gallen die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen werden vom 25. April 2017 bis zum 24. Mai 2017 in der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil (Foyer), während den ordentlichen Bürozeiten, öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.


Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf