Überbauungsplan Wisental mit Besonderen Vorschriften

17. August 2017
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 29ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) die folgenden Pläne erlassen:

Überbauungsplan Wisental mit Besonderen Vorschriften

Gemeinderatsbeschluss vom 15. August 2017

Im Sinn von Art. 29 Abs. 1 BauG liegt der Erlass während dreissig Tagen, d.h. vom 21. August 2017 bis am
19. September 2017 im Gemeindehaus Wattwil, Foyer, zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Rechtsmittel: Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Erlass Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 29bis BauG). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Gemeinderat Wattwil