bfu-Sicherheitstipp «Gartenarbeiten»

7. Mai 2018
Der eigene Garten ist eines der letzten grünen Refugien des modernen Menschen. Er ist für viele Hobbygärtnerinnen und -gärtner ein Ausgleich zum hektischen Berufsleben. Bei der kreativen und körperlichen Aktivität im Garten ereignen sich leider immer wieder Unfälle.
In der Schweiz passieren jährlich rund 14'000 Unfälle bei Gartenarbeiten, zum Teil mit gravierenden Folgen. Viele sind auf Bequemlichkeit, fehlende Arbeitsplanung, unangepasste Arbeitsgeräte und Zeitnot oder Müdigkeit zurückzuführen. Stürze von Leitern haben die schlimmsten – manchmal sogar tödliche – Folgen.

Gefahrenquellen können einfach entschärft werden
  • Um Bäume und Sträucher zu schneiden, sollte eine standsichere Leiter verwendet werden, die wenn immer möglich an einem Ast festzubinden ist. Kleinere Bäume und Sträucher können – ohne jede Sturzgefahr – vom Boden aus mit einer verlängerten Astschere oder Baumsäge zurückgestutzt werden. Bei diesen Arbeiten ist unbedingt eine Schutzbrille mit Seitenschutz zu tragen.
  • Robuste Schuhe mit rutschfester Sohle verhindern Misstritte, und Schutzhandschuhe schützen vor Schnitt- und Kratzverletzungen. Bei Arbeiten mit Gartengeräten wie Rasenmäher oder elektrischen Heckenscheren sind Schuhe mit zusätzlichem Zehenschutz empfehlenswert.
  • Elektrische Geräte wie Rasenmäher, Heckenschere, Komposthäcksler, Elektrofuchsschwanz oder Motorsäge erleichtern die Gartenarbeit; sie sind aber strikt gemäss Betriebsanleitung zu verwenden. Blockieren solche Geräte, ist zuerst der Stecker zu ziehen, bevor man an ihnen herumhantiert.
  • Steckdosen, an denen im Freien benutzte Geräte angeschlossen werden, müssen gemäss den Normen von Electrosuisse, dem Fachverband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik, mit einem Fehlerstrom-schutzschalter versehen werden. Speziell in Nasszonen bieten diese Steckdosen zusätzlichen Schutz.
  • Biologische Mittel sind ökologisch sinnvoll und reduzieren das Risiko von Giftunfällen.

Bei ätzenden Gartenchemikalien sind die Sicherheitshinweise unbedingt zu beachten; Chemikalien dürfen nur mit der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung wie Schutzhandschuhe, Schutzbrille und Schutzmaske verwendet werden.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Kinder Zugang zum Garten haben. Gefährliche Stoffe und Arbeitsgeräte müssen für sie immer unerreichbar aufbewahrt werden. Regenfässer oder Gartenweiher müssen gesichert werden, damit Kinder nicht darin ertrinken können. Auf giftige Blumen und Sträucher mit Beeren sollte man besser verzichten, denn kleine Kinder können nicht zwischen giftigen und ungiftigen Pflanzen unterscheiden.
Gruppenbild von Gartenzwerge