27. November 2018

Der Bundesrat hat eine Änderung der Luftreinhalte-Verordnung beschlossen und auf 1. Juni 2018 in Kraft gesetzt. Für Öl-, Gas- und Holzfeuerungen ergeben sich einige Änderungen - die Wichtigsten sind:

Öl- und Gasfeuerungen bis 1 MW
Periodische Kontrolle von Gasfeuerungen nur noch alle 4 Jahre;
Vereinfachungen bei der periodischen Kontrolle von Ölfeuerungen;
Verschärfte Grenzwerte bei den Abgasverlusten von neuen Öl- und Gasfeuerungen.

Holzfeuerungen bis 70 kWFWL
Zulassungsbestimmungen für sämtliche Neuanlagen;
Pflicht für Wärmespeicher für Holzheizkessel;
Messpflicht für Holzheizkessel alle 4 Jahre.

Die Änderungen betreffend der Zulassung von Neuanlagen sollen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens so rasch als möglich umgesetzt werden.

Der Vollzug der neuen Messpflicht bei Holzheizkesseln benötigt noch etliche Vorbereitungsarbeiten. Die Messpflicht soll mit Inkrafttreten des Feststoff-Grenz-wertes ab Juli 2019 kontinuierlich eingeführt werden. Die Gemeinden und Feuerungskontrolleure können bis dahin die Umsetzung des Vollzugs sorgfältig organisieren.

Vollzugshilfen
Für einen überregional möglichst harmonisierten Vollzug, haben die Luftreinhaltefachstellen der Ostschweizer Kantone die Rahmenbedingungen für ein gemeinsames Vollzugskonzept erarbeitet. Dazu wurde je eine Vollzugshilfe für Öl‑ und Gasfeuerungen bis 1 MW sowie für Holzfeuerungen bis 70 kWFWL erarbeitet.

Vollzugshilfe Öl-/Gasfeuerungen
Vollzugshilfe Holzfeuerungen

Fair feuern mit Holz

Holz ist erneuerbar, einheimisch und darum ein wichtiger Energieträger. Doch wer seine Holzheizung falsch bedient oder den Unterhalt vernachlässigt, schadet der Umwelt. Wenn Holz von oben nach unten abbrennt strömen die Gase durch die heisse Flamme und verbrennen vollständig. So lässt sich der Ausstoss von Rauch und Schadstoffen deutlich senken.

FairFeuern

 

Feuerungen