28. Januar 2019

Der Gemeinderat Wattwil hat gestützt auf Art. 23 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) den

Änderungsplan
„Entlassung Schutzobjekt KO Nr. 25, Schutzverordnung Krinau“

am 22. Januar 2019 erlassen und genehmigt.

Bekanntmachung von Baugesuchen (Art. 139 PBG)

Bauherr:
Rolf und Ursula Mock-Rutz, Wasserfluh-Scharten 243, 9620 Lichtensteig

Grundeigentümerin:
Ursula Mock-Rutz, Wasserfluh-Scharten 243, 9620 Lichtensteig

Grundstück, Lage:
56K, Mittelgurtberg 28, 9622 Krinau

Bauvorhaben:
Abbruch und Wiederaufbau Wohnhaus mit Holzheizung

Einsichtnahme
Der Änderungsplan sowie die Baugesuchsunterlagen liegen in der Zeit vom 28. Januar 2019 bis 26. Februar 2019 in der Eingangshalle des Gemeindehauses, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat.