Inkorporation der Dorfkorporation – Auflage zum fakultativen Referendum

27. Juni 2019

Die Bürgerschaft der Dorfkorporation Wattwil hat am 27. März 2019 beschlossen, die Dorfkorporation per 1. Januar 2020 in die Politische Gemeinde Wattwil zu inkorporieren. Damit gehen zu diesem Zeitpunkt alle Aktiven und Passiven an die Politische Gemeinde über. Somit ist die Politische Gemeinde Wattwil neu alleinige Aktionärin der Thurwerke. Die Dorfkorporation wird nach dieser Transaktion aufgelöst.

Gestützt auf das Gemeindevereinigungsgesetz des Kantons St.Gallen (GvG) kann eine örtliche Korporation durch eine Inkorporationsvereinbarung aufgehoben werden. Eine solche wurde zwischen der Politischen Gemeinde Wattwil und der Dorfkorporation verabschiedet.

Da die Thurwerke AG eine selbständige Unternehmung ist und sie im Auftrag der Politischen Gemeinde Wattwil die Wasserversorgung gewährleistet, ist zur Erlangung dieser Kompetenz der Erlass eines Wasser-Reglements erforderlich. In diesem werden die Rechte und Pflichten, die Aufgaben sowie die Kompetenzen geregelt.

Auflage zum fakultativen Referendum

Sowohl die Inkorporationsvereinbarung, wie auch das Reglement über die Wasserversorgung sind dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Auflage erfolgt vom 21. Juni 2019 bis 30. Juli 2019. Die Reglemente können während der Öffnungszeiten in der Ratskanzlei (Büro 207) eingesehen werden.

Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 14 bis 18 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wattwil sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).

Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 300 Unterschriften notwendig. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten. Das Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen.