Öffentliche Auflage: Offenlegung Hofstattbach / Sondernutzungsplan "Gewässerraum Hofstattbach"

4. November 2019

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 21 ff. Wasserbaugesetz (sGS 734.1; WBG) und Art. 23 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; PBG) am 7. Mai 2019 und am 24. September 2019 folgendes Wasserbauprojekt und  folgenden Erlass genehmigt:

Offenlegung Hofstattbach
Sondernutzungsplan «Gewässerraum Hofstattbach“ (Nr. 5.183)

Das Wasserbauprojekt und der Sondernutzungsplan liegen vom 4. November 2019 bis 3. Dezember 2019 im Foyer der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das erwähnte Projekt und den erwähnten Erlass beim Gemeinderat Wattwil Einsprache erhoben werden.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Gemeinderat Wattwil