Öffentliche Mitwirkung: Schutzverordnung

21. November 2019

Die Schutzverordnung ist als Teil der Ortsplanung ein kommunaler Nutzungsplan und gemäss Art. 1 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons St. Gallen (PBG) Sache der Politischen Gemeinde. Die Schutzverordnung wurde in einer Arbeitsgruppe, der Raumplanungskommission und der Landwirtschaftskommission überarbeitet. Der Gemeinderat Wattwil hat an seiner Sitzung vom 12. November 2019 die Überarbeitung der Schutzverordnung genehmigt.

Vor der öffentlichen Auflage der Schutzverordnung wird die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen. Damit wird den interessierten Personen die Möglichkeit eingeräumt, sich zur Überarbeitung äussern zu können. Die Schutzverordnung, das Schutzinventar sowie die Verzeichnisse sind vom 21. November 2019 bis 20. Dezember 2019 auf der Homepage der Gemeinde Wattwil (www.wattwil.ch/Publikationen) aufgeschaltet oder können im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil eingesehen werden. In diesem Zeitraum können schriftliche Eingaben zu Handen der Politischen Gemeinde Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, eingereicht werden.