öffentliche Auflage - Verlegung Wegabschnitt Steintal-Stämisegg-Geiss-Chopf-Rumpf

28. Februar 2020

Der Gemeinderat Wattwil hat gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) am 18. Februar 2020 folgende Erlasse genehmigt:

- Strassenbauprojekt "Verlegung Wegabschnitt Steintal-Stämisegg-Geiss-Chopf-Rumpf"
- Teilstrassenplan "Verlegung Wegabschnitt Steintal-Stämisegg-Geiss-Chopf-Rumpf"

Einsichtnahme
Das Strassenbauprojekt sowie der Teilstrassenplan liegen in der Zeit vom 28. Februar bis 28. März 2020 im Foyer der Gemeindeverwaltung Wattwil zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die erwähnten Erlasse beim Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil Einsprache erhoben werden (Art. 45 StrG).

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.