Erschliessungsstrasse Überbauung Espen

20. August 2020

Der Gemeinderat Wattwil hat gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) am
30. Juni 2020 folgende Erlasse genehmigt:

- Strassenbauprojekt «Erschliessungsstrasse Überbauung Espen»
- Teilstrassenplan «Erschliessungsstrasse Überbauung Espen»

Einsichtnahme
Das Strassenbauprojekt sowie der Teilstrassenplan liegen in der Zeit vom 20. August 2020 bis 19. September 2020, d.h. während 30 Tagen, in der Eingangshalle des Gemeindehauses zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die erwähnten Erlasse beim Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil Einsprache erhoben werden (Art. 45 StrG).

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Gemeinderat Wattwil