fakultatives Referendum - Abtretungsvertrag Stammanteile Pflegeheim Rosengarten und Nachtragskredit von Fr. 900'000.00

22. Oktober 2020

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 14 bis 18 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wattwil sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1) am 23. September 2020 folgenden Vertrag und Nachtragskredit genehmigt:

Abtretungsvertrag zwischen der

Politischen Gemeinde Wattwil und Dorothea Lieberherr, 9030 Abtwil

betreffend

Abtretungsvertrag betreffend Übertragung von Stammteilen der Pflegeheim Rosengarten GmbH mit Sitz in Wattwil (CHE-109.588.497)

Sowie

Nachtragskredit von Fr. 900'000.00 für den Erwerb des Pflegeheim Rosengarten

Einsichtnahme:
Der Vertrag und der Nachtragskredit sind dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Auflage erfolgt vom 22. Oktober 2020 bis 30. November 2020. Der Vertrag kann während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Ratskanzlei (Büro 207) eingesehen werden.

Fakultatives Referendum:
Für das Zustandekommen eines Referendumbegehrens sind 300 Unterschriften notwendig. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten. Das Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen.