13. November 2017
Bald steht der Winter vor der Tür. Damit der Winterdienst in der Gemeinde Wattwil reibungslos abläuft, bitten wir Sie, die folgenden Punkte zu beachten:
  • Schneiden Sie Ihre Sträucher und Bäume so zurück, dass diese nicht in den Verkehrsraum hineinragen. Auch dann nicht, wenn Nassschnee darauf liegt.
  • Parkieren Sie Ihre Autos möglichst auf den privaten Vor- / Parkplätzen und nicht auf der Strasse. Parkierte Autos behindern die Räumungsarbeiten. Die politische Gemeinde Wattwil lehnt jede Haftung für entstehende Schäden ab.
  • Die privaten Grundeigentümer sind verpflichtet, die Schneemaden, welche durch die Räumungsfahrzeuge entstehen, selber wegzuschaufeln.
  • Schaufeln Sie Ihren Vorplatzschnee nicht auf die Strassen.
  • Die Schneeräumung findet meistens bei sehr schwierigen Wetterverhältnissen statt. Die Fahrzeuge sind gross und leistungsstark und brauchen Platz zur Räumung des schweren Schnees ein gewisses Tempo. Wir bitten deshalb alle Eltern, ihre Kinder über diese speziellen Gefahren zu informieren. Gehen Sie den Fahrzeugen, welche sich mit gelbem Drehlicht und durch das Eigengeräusch bemerkbar machen, grossräumig aus dem Weg.
  • Die Gemeinde ist zuständig für die Räumung der Hydranten. Dies heisst jedoch nicht, dass nicht auch die Anwohner ab und zu ein Auge darauf werfen können. Ein ausgeschaufelter Hydrant erhöht die Sicherheit in einem Brandfall massiv.
  • Kehrichtgefässe, Säcke, Gebinde und Container dürfen höchstens eine Stunde vor der Abfuhr an der Fahrroute bereitgestellt werden.
Die Beauftragten für den Winterdienst und das Bauamt sind bestrebt, die Verkehrsflächen im Winter möglichst gut zu präparieren. Dabei ist es leider nicht immer möglich allen Wünschen gerecht zu werden. Wir bitten Sie deshalb, Ihr Fahrzeug oder Ihre persönliche Ausrüstung den winterlichen Verhältnissen anzupassen.

Für Fragen im Zusammenhang mit dem Winterdienst steht Ihnen Daniel Rhiner, Leiter Sicherheit, Infrastruktur und Unterhalt unter der Nummer 071 987 55 32 gerne zur Verfügung.


Freie Fahrt für die Feuerwehr
Stellen Sie sich vor, es brennt und keiner kommt hin, weil die Durchfahrt zu eng ist. Denn nicht nur schmale Personenwagen müssen eine Strasse passieren können, sondern im Notfall  insbesondere auch grosse Feuerwehrfahrzeuge und der Winterdienst!

Das Gesetz regelt klar im Art. 37 des Eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes, dass Fahrzeuge nicht dort abgestellt werden dürfen, wo sie den Verkehr behindern oder gefährden. In der allgemeinen Parkplatznot scheint dies der eine oder andere Parkierende zu vergessen oder aus Bequemlichkeit zu ignorieren.

Insbesondere im Winter besteht das Problem, dass Schneemaden die eingezeichneten Parkfelder beengen. Obwohl kein Platz im Parkfeld ist und das Auto weit in den  Fahrbahnbereich hineinragt, wird trotzdem parkiert. Wo mit Personenwagen noch ein problemloses Durchkommen möglich ist, bleiben grosse Feuerwehrfahrzeuge stecken. Denn diese benötigen mindestens 4 Meter Durchfahrtsbreite, um ungehindert durchzufahren oder am Schadenplatz zu manövrieren.

Minuten entscheiden bei jedem Feuerwehreinsatz über dessen Erfolg. Eine Verzögerung bei der Anfahrt kann sich fatal auswirken. Im Falle einer dringenden Rettung entscheidet der Zeitfaktor über Leben und Tod und fast immer resultiert bei Zeitverzögerungen ein deutlich höherer Sachschaden.

Meist ragen die parkierten Fahrzeuge nicht aus Böswilligkeit in die Fahrbahn, sondern sind wohl aus Gedankenlosigkeit so unglücklich abgestellt. Den Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern ist vielleicht gar nicht bewusst, welche Auswirkungen ihr Handeln haben kann.

Wir danken der Bevölkerung für die Beachtung dieser Hinweise.
Winter in Wattwil