Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen: Bruggtobel

7. März 2017
Öffentliche Planauflage

Projekt: 
L-225855.1:
0.4 kV-Niederspannungsverteilnetz ab der Transformatorenstation Unter Bruggtobel - Teilersatz der Freileitung Richtung oberes Bruggtobel

L-225856.1:
Leerrohranlage ab der Transformatorenstation Unter Bruggtobel - Neubau Richtung oberes Bruggtobel

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, Vadianstrasse 50, Postfach 2041, 9001 St.Gallen die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen werden vom 8. März 2017 bis zum 6. April 2017 in der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil (Foyer), während den ordentlichen Bürozeiten, öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf