bfu-Sicherheitstipp «Fahrzeugähnliche Geräte (fäG)»
FäG sind grundsätzlich auf Trottoirs, Fuss- und Radwegen, Längsstreifen für Fussgänger sowie in Fussgänger-, Begegnungs- und Tempo-30-Zonen und auf verkehrsarmen Nebenstrassen ohne Trottoir, Fuss- und Radweg entlang der Strasse erlaubt. Bei schlechter Sicht müssen Nutzer von fäG vorne ein weisses und hinten ein rotes Licht am Körper oder am Gerät tragen.
Tipps:
• Lernen Sie richtig Inline skaten, Trottinett und Rollbrett fahren.
• Tragen Sie die Schutzausrüstung bestehend aus Helm, Handgelenk-, Ellbogen- und Knieschutz.
• Passen Sie Ihre Geschwindigkeit an, fahren Sie vorausschauend und seien Sie bremsbereit.
• Beachten Sie die unterschiedlichen Vorschriften bei der Benützung von fäG zum Spielen bzw. als Verkehrsmittel sowie die speziellen Regeln für Kinder im vorschulpflichtigen Alter.
Sie finden die Broschüre «Auf Rollen unterwegs – Fahrzeugähnliche Geräte» auf www.bestellen.bfu.ch.