bfu-Sicherheitstipp «Fahrzeugähnliche Geräte (fäG)»

29. August 2017
Als fahrzeugähnliche Geräte (fäG) werden mit Rädern oder Rollen ausgestattete Fortbewegungsmittel bezeichnet, die ausschliesslich durch eigene Körperkraft angetrieben werden. Dazu gehören Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards, Trottinette und Kinderräder (für Kinder im vorschulpflichtigen Alter).
Allein beim Inline-Skating und Rollschuhfahren verletzen sich jährlich gegen 7220 Personen. Am häufigsten sind Ellbogen, Unterarme und Hände betroffen. Rund 40 % tragen beim Inline-Skating einen Helm und nur 15 % eine komplette Schutzausrüstung.

FäG sind grundsätzlich auf Trottoirs, Fuss- und Radwegen, Längsstreifen für Fussgänger sowie in Fussgänger-, Begegnungs- und Tempo-30-Zonen und auf verkehrsarmen Nebenstrassen ohne Trottoir, Fuss- und Radweg entlang der Strasse erlaubt. Bei schlechter Sicht müssen Nutzer von fäG vorne ein weisses und hinten ein rotes Licht am Körper oder am Gerät tragen.

Tipps:
• Lernen Sie richtig Inline skaten, Trottinett und Rollbrett fahren.
• Tragen Sie die Schutzausrüstung bestehend aus Helm, Handgelenk-, Ellbogen- und Knieschutz.
• Passen Sie Ihre Geschwindigkeit an, fahren Sie vorausschauend und seien Sie bremsbereit.
• Beachten Sie die unterschiedlichen Vorschriften bei der Benützung von fäG zum Spielen bzw. als Verkehrsmittel sowie die speziellen Regeln für Kinder im vorschulpflichtigen Alter.

Sie finden die Broschüre «Auf Rollen unterwegs – Fahrzeugähnliche Geräte» auf www.bestellen.bfu.ch.
auf Rollen unterwegs