Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren

3. Januar 2018
Planvorlage der Schweizerische Südostbahn AG (SOB) betreffend Wattwil - Ebnat-Kappel, Unterbau-, Oberbau-, Fahrleitungserneuerung, Neubau Ingenieurbauwerke
Gesuchstellerin:
Schweizerische Südostbahn AG Geschäftsbereich Infrastruktur, Bahnhofplatz 1 a, 9001 St.Gallen

Gegenstand:
• Unter- und Oberbauerneuerung (km 20.560 – 24.635) und Fahrleitungserneuerung (km 20.500 – 24.700)
  Wattwil bis Ebnat-Kappel
• Neubau Brücke Rickenbach (km 21.431)
• Neubau Durchlass Gerenbach (km 22.7883)
• Neubau Durchlass Howartbach (km 23.367)

Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).

Öffentl. Auflage:
Die Planunterlagen können vom 3. Januar 2018 bis 1. Februar 2018 in der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil (Foyer), während den ordentlichen Bürozeiten, eingesehen werden.

Aussteckung:
Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert.

Einsprachen:
Einsprache kann erheben, wer nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101) und dem EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen.