Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen: Unterwerk Wattwil, SAK-Teil

2. Juli 2018


Öffentliche Planauflage

Projekt
S-0082805.6
Unterwerk Wattwil, SAK-Teil, bauliche Erweiterung zweier Transformatorenzellen
Umbauten am/im Gebäude auf Parzelle 2536 W
Koordinaten: 2725194/1238405

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, Vadianstrasse 50, Postfach 2041, 9001 St.Gallen die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen werden vom 4. Juli 2018 bis zum 3. September 2018 in der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil (Foyer), während den ordentlichen Bürozeiten, öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf