Individuelle Prämienverbilligung 2020 - Frist bis 31. März 2020

30. März 2020

Jetzt Ansprüche für Prämienverbilligungen anmelden!

Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV) bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Massgebend für eine Verbilligung bzw. deren Berechnung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse am 1. Januar 2020. Berechtigt sind Personen, die am 1. Januar 2020 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St.Gallen hatten.  Wer Ergänzungsleistungen bezieht, erhält die Prämienverbilligung ohne Anmeldung durch den Krankenversicherer direkt auf der Prämienrechnung gutgeschrieben.

Für die Genehmigung der jährlichen Prämienverbilligungen ist im Kanton St.Gallen die kantonale Sozialversicherungsanstalt (SVA) zuständig. Die voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen haben von der SVA bis Ende Dezember 2019 ein vorgedrucktes Anmeldeformular 2020 zugestellt bekommen, welches auch direkt an die SVA St.Gallen retourniert werden muss. Personen, die keine vorgedruckte Anmeldung erhalten, können das elektronische Formular auf www.svasg.ch/ipv-online aufrufen und online ausfüllen.

Achtung: Ihre Anmeldung für eine individelle Prämienverbilligung müssen Sie unbedingt bis spätestens 31. März 2020 einreichen. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie auf www.svasg.ch/ipv oder über Telefon 071 282 61 91.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Für Rückfragen:
Sonja Hollenstein, Einwohneramt /  AHV-Zweigstelle 071 987 55 11

www.wattwil.ch

Versicherungskarten