11. April 2019

Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 14 bis 18 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wattwil sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).

Gegenstand:
Änderung Baureglement, Aufhebung Ausnützungsziffer Einspracheentscheid
Beschluss des Gemeinderates vom 19. Februar 2019
Auflageort:
Gemeindehaus Wattwil, Ratskanzlei (Büro 207)
Frist:
Referendum, 12. April 2019 bis 21. Mai 2019 (40 Tage)
Quorum:
300 gültige Unterschriften sind für das Zustandekommen des Referendumsbegehrens notwendig

Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative, sGS 125.1). Das Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen.

Gemeinderat Wattwil