7. September 2019

Privaten Schwimmbädern werden meistens Chemikalien zugefügt um die erwünschte Wasserqualität zu erhalten.

Keine Gewässerverschmutzung verursachen
Solches Wasser aus Schwimmbädern darf nach dem Ende der Badesaison nicht direkt in Gewässer gelangen. Dies könnte zu einer Gewässerverschmutzung und erheblichen Schäden beim Fischbestand und anderen Wasserlebewesen führen.

Wasser kontrolliert ablaufen lassen
Schwimmbadwasser muss in die Schmutzwasserkanalisation und somit in eine Abwasserreinigungsanlage eingeleitet werden. Das Schwimmbecken darf erst entleert werden, wenn die letzte Zugabe von Desinfektionsmitteln, beispielsweise Chlor, mindestens eine Woche zurückliegt. Das in die Kanalisation abgeleitete Abwasser hat den Anforderungen der Gewässerschutzverordnung zu entsprechen. Das Bassin ist langsam zu entleeren; höchstens 2 Liter pro Sekunde.

Für Fragen können Sie sich an das Bauamt Wattwil wenden (Tel. 071 987 55 30)

Weitere Informationen: umwelt.sg.ch -> Publikationen -> Suche: Schwimmbäder