Öffentliche Auflage: Sondernutzungsplan «Gewässerraum Hagtobelbach» (Nr. 5.194)

21. November 2019

Der Gemeinderat Wattwil hat gestützt auf Art. 23 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) am 12. November 2019 folgenden Erlass bewilligt:

Sondernutzungsplan «Gewässerraum Hagtobelbach» (Nr. 5.194)

Einsichtnahme
Der Sondernutzungsplan liegt in der Zeit vom 21. November 2019 bis 20. Dezember 2019 im Foyer der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den erwähnten Erlass beim Gemeinderat Wattwil Einsprache erhoben werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.