15. Januar 2020

Konstituierung des Gemeinderats
An seiner letzten Sitzung im alten Jahr begrüsste der Gemeinderat seine neue Ratskollegin Donja Gehrig und nahm dabei die mit diesem Wechsel verbundene Konstituierung vor. Nebst ihrer Funktion im Gemeinderat übernahm Donja Gehrig per 1. Januar 2020 den Vorsitz der Schwimmbadkommission, der Energiekommission sowie der Kommission für Sicherheit im öffentlichen Raum. Auch ist sie neu Mitglied in der Heimkommission des Alters- und Pflegeheims Risi. Der Gemeinderat wünscht seiner neuen Kollegin für die neue Aufgabe viel Erfolg.
Der ausscheidende Gemeinderat Michael Steiger wurde im Rahmen einer kleinen Verabschiedungsfeier gewürdigt und seine Arbeit verdankt.

Ostwind-Firmenabos für Mitarbeitende
Als Energiestadt ist es der Politischen Gemeinde Wattwil ein Anliegen, ein Zeichen gegen den Klimawandel zu setzen. Damit die Mitarbeitenden der Verwaltung ihre Arbeitswege möglichst ökologisch, bzw. mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln statt im Privatfahrzeug unternehmen, hat der Gemeinderat beschlossen, den Mitarbeitenden ein Ostwind-Firmenabonnement anzubieten. Die entsprechenden Mehrkosten trägt die Politische Gemeinde Wattwil. Der Gemeinderat hofft, mit seinem Vorbild auch andere Arbeitgeber zu motivieren, mit dem Tarifverbund Ostwind entsprechende Vereinbarungen abzuschliessen.

Bauabrechnungen

ARA Wattwil
In der Abwasserreinigungsanlage im Flooz mussten der Faulturm - in diesem bauen Mikroorganismen den Klärschlamm ab - und die Gashaube im Klärwerk ersetzt werden. Im Verlaufe der Arbeiten wurde erkannt, dass auch das darin verbaute Rührwerk Risse aufwies und ebenfalls zu ersetzen war. Die Bauabrechnung liegt vor und schliesst bei Gesamtkosten von Fr. 124'286.25 mit Mehrkosten von Fr. 24'286.25 ab. Da eine Maschinenbruchversicherung besteht, wird von der Versicherung noch ein Beitrag von Fr. 15'412.00 an den Ersatz des Rührwerks geleistet. Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung sowie den Nachtragskredit genehmigt.

Militärschiessplatz Cholloch
Die Schiessanlage wird von lokalen Schützenvereinen mitbenützt und wurde in den vergangenen zwei Jahren erweitert. Die Verantwortung für das Projekt liegt bei der Gemeinde Eschenbach, welche auch für den baulichen Unterhalt zuständig ist. Die Abrechnung für das Projekt beläuft sich auf Fr. 177'086.44. Da der Schiessstand auch von Wattwiler Schützen genützt wird, beteiligt sich die Gemeinde Wattwil mit 11% entsprechend Fr. 19'479.53 an den Kosten. Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung genehmigt und dankt der Gemeinde Eschenbach sowie den beteiligten Schützenvereinen für die Realisierung des Projekts.

Öffentliche Auflagen

Sondernutzungsplan «Gewässerraum Hofstattbach»

Für die Bereitstellung des Areals Rietstein im Zusammenhang mit dem Neubau der Kantonsschule muss der Hofstattbach verlegt werden. Sowohl die öffentliche Mitwirkung, als auch das Auflageverfahren vom 4. November bis 3. Dezember 2019 blieben unbenützt. Im nächsten Schritt ist die Genehmigung des Amts für Wasser und Energie (AWE) einzuholen.

Teilstrassenplan «Gewerbeerschliessung Bleiken»
Mit dem Neubau der Gewerbeerschliessung Bleiken wird die Voraussetzung für eine mögliche Überbauung des Grundstücks Nr. 2655W geschaffen. Der entsprechende Teilstrassenplan lag vom 4. November bis 3. Dezember 2019 öffentlich auf. Das Auflageverfahren ist unbenützt abgelaufen, womit die Genehmigung des kantonalen Tiefbauamtes nun eingeholt werden kann.

Verbindungsweg Bleikenstrasse - Austrasse
Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neugestaltung der Austrasse muss eine sichere Verbindung zwischen Austrasse und Bleikenstrasse angeboten werden. Der Privatweg, welcher von der Högg AG bis zur Bleikenstrasse verläuft, soll daher als Verbindung für den Langsamverkehr aufgewertet werden. Da der Weg bereits gebaut ist und für die Gemeine einer Unterhaltspflicht besteht, wird er neu als Gemeindeweg 1. Klasse eingestuft. Die Zustimmung der Grundeigentümerin liegt ebenfalls vor. Auf der nunmehr öffentlichen Fussverbindung wird ein Fahrverbot für Motorwagen und -räder signalisiert. Erlaubt ist die Durchfahrt für Velos, E-Bikes und «Töffli» sowie für Motorfahrzeuge mit Bewilligung der Gemeinde.

Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Wattwil hat gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) am 17. Dezember 2019 folgende Erlasse genehmigt:

  • Teilstrassenplan «Verbindungsweg Bleikenstrasse-Austrasse»
  • Signalisations- und Markierungsplan «Verbindungsweg Bleikenstrasse-Austrasse»

Einsichtnahme
Der Teilstrassenplan sowie der Signalisations- und Markierungsplan liegen in der Zeit vom 17. Januar 2020 bis 15. Februar 2020 im Foyer der Gemeindeverwaltung Wattwil zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die erwähnten Erlasse beim Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil Einsprache erhoben werden (Art. 45 StrG).

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Revidiertes Friedhofreglement
In den letzten Jahren haben sich die Bedürfnisse für Beisetzungen sehr verändert. Längst nicht alle Bestattungen erfolgen in traditionellen Erd- oder Urnengräber. Insbesondere möchten immer mehr Menschen in einem Gemeinschaftsgrab beigesetzt werden, wobei öfter der Wunsch geäussert wird, man solle eine Gelegenheit schaffen, den Verstorbenen mit einer Namenstafel ein Andenken zu geben. Der Gemeinderat hat nun den entsprechenden Vorschlag zur Umgestaltung des Gemeinschaftsgrabs genehmigt. Die Möglichkeit zur Namensnennung muss auch im Friedhofreglement festgehalten werden, welches aus diesem Anlass überarbeitet wurde.

Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 14 bis 18 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wattwil sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1) am 12. November 2019 folgenden Erlass genehmigt:

  • Friedhofreglement der Politischen Gemeinde Wattwil

Einsichtnahme
Das Friedhofregelement ist dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Auflage erfolgt vom 17. Januar 2020 bis am 27. Februar 2020. Das Reglement kann während der Öffnungszeiten in der Ratskanzlei (Büro 207) eingesehen werden.

Fakultatives Referendum
Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 300 Unterschriften notwendig. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten. Das Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen.

Das neue Jahrzehnt ist gestartet

An der ersten Sitzung im neuen Jahr berichten jeweils die Abteilungsleiter und der Geschäftsleiter des Alters- und Pflegeheim Risi dem Gemeinderat von den Höhepunkten und Herausforderungenden des vergangenen Geschäftsjahrs und über ihre Ziele und Vorhaben im neuen.

Gemeinderat Wattwil
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