14. Mai 2020

Baubewilligungsverfahren für Gesamtsportanlage Rietwis wird eröffnet

Für die Neubauvorhaben «Sportanlage Rietwis» und «Bistro/ Kiosk» liegt die umfangreiche Bauprojektdokumentation vor. Diese beinhaltet die Architekturpläne für die Dreifachturnhalle und das «Bistro/Kiosk»-Gebäude mit den zugehörigen Fachplänen sowie die Pläne für die Landschaftsarchitektur für die Sport- und Freitzeitanlage mit Minigolf. Für die Erschliessung liegen der Teilstrassenplan sowie der Signalisations- und Markierungsplan vor. Der Gemeinderat hat auf diesen Grundlagen das Baugesuch eingereicht, welches nun von der Bauverwaltung und den kantonalen Fachämtern geprüft wird. In den nächsten Tagen werden die Bauvisiere gestellt und die Bauanzeigen versandt. 

Zur Erinnerung: Im Mai 2017 sagten die Wattwiler Stimmberechtigten mit überwältigendem Mehr Ja zur Gesamtsportanlage Rietwis und machten damit den Weg frei für die weitere Planung des Projektes «Campus Wattwil». Es umfasst den Neubau der Kantonsschule sowie der Sanierung und dem Erweiterungsbau des Berufs- und Weiterbildungszentrum Toggenburg. Mit der kantonalen Volksabstimmung vom November 2019 wurde die Projektierung der neuen Sportanlage definitiv bestätigt. Seitdem haben Architekten, Planer und Baubehörde das Projekt speditiv vorangetrieben. Im besten Fall und ohne Einsprachen kann im Herbst mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Öffentliche Auflagen

Bauvorhaben: Neubau Sportanlage Rietwis mit «Bistro/Kiosk», Abbruch Gebäude, Vers.-Nr. 2522W und 2736W

Teilstrassenplan sowie Signalisations- und Markierungsplan, «Erschliessung Sportanlage Rietwis»

Bauherr:
Politische Gemeinde Wattwil

Grundeigentümer:
Politische Gemeinde Wattwil und SAE Immobilien AG, vormals Spinnereien Aegeri, Zugerstrasse 195, 6314 Unterägeri

Grundstück, Lage:
309W, 689W, 694W, 1857W, 2363W, 2611W, 2660W

Bauvorhaben:
Neubau Sportanlage Rietwis mit Bistro/Kiosk, Abbruch Gebäude Vers.-Nr. 2522W und 2736W

Einsichtnahme
Die Baugesuchsunterlagen, der Teilstrassenplan sowie der Signalisations- und Markierungsplan liegen in der Zeit vom 20. Mai 2020 bis 18. Juni 2020 im Mehrzweckgebäude Hofjüngerstrasse 3 sowie auf der Homepage zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Bitte beachten Sie die speziellen Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 08.30 - 11.30 Uhr

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Gewässerfreilegung für Seitenbach Sedelbäche

Im Rahmen eines privaten Bauprojekts in der Landwirtschaftszone oberhalb der Rickenstrasse soll eine Liegenschaft, bestehend aus Scheune, Garage und Wohnhaus, durch ein zweigeschossiges Wohnhaus ersetzt werden. Der Grundeigentümer beantragte daher die Verlegung und Wiederherstellung des natürlichen Gewässerverlaufs im betroffenen Abschnitt des Seitenbachs zum Sedelbach auf einer Strecke von rund 30 Meter. Die Kosten trägt der Grundeigentümer. Der Gemeinderat hat dem erforderlichen Wasserbauprojekt sowie dem Sondernutzungsplan Gewässerraum zugestimmt und die öffentliche Planauflage freigegeben.

Öffentliche Auflage

Wasserbauprojekt und Sondernutzungsplan Gewässerraum auf dem Grundstück Nr. 880W, Walter Bösch-Nussberger

Einsichtnahme
Die Pläne liegen in der Zeit vom 20. Mai 2020 bis 18. Juni 2020 im Foyer der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die erwähnten Erlasse beim Gemeinderat Wattwil Einsprache erhoben werden. 

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Fahrzeugbeschaffung ARA-Betrieb

Das bestehende Fahrzeug für den ARA-Betrieb mit Jahrgang 2004 muss ersetzt werden. Für die betrieblichen Belange der ARA und der Kanalisation hat sich ein Pick-up bewährt. Der Auftrag zur Lieferung des neuen Fahrzeugs wurde an die Firma Auto Ehrbar AG, Wattwil, vergeben. 

Bauabrechnung für das Gemeinschaftsgrab

Das neue Gemeinschaftsgrab konnte noch vor Allerheiligen fertiggestellt werden. Mit der neuen Anlage wird das wachsende Bedürfnis nach konfessionslosen Bestattungen und alternativen Abschiedsritualen Rechnung getragen. Das neue Gemeinschaftsgrab mit dem schönen Vorplatz bietet einen würdigen Rahmen um diesen Verstorbenen zu gedenken. Die Abrechnung über 141'957.80 Franken schliesst gegenüber den ursprünglichen Vergabungen mit Mehrkosten von Fr. 25'943.85. Diese sind massgeblich auf die Gestaltung und Wiederherstellung der Umgebungsarbeiten sowie für den Oberflächenschutz bei den Bauwerken zurückzuführen. Der erforderliche Nachtragskredit war im vergangenenen August durch den Gemeinderat bewilligt worden. Die Katholische und die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde leisten gemeinsam einen Kostenbeitrag von Fr. 4'000.00 an die Umgebungsgestaltung des neuen Gemeinschaftsgrabs mit einem Föhrenbaum und neuen Sitzbänken. 

Genehmigung Massnahmenkonzept Naturgefahren Hofstattbach

Der Hofstattbach fliesst durch das Areal Rietstein (Turnhalle und Aussensportanlage der Kantonsschule) und soll nördlich an die bestehende Sporthalle verlegt werden. Mit Beschluss vom vergangenen Dezember nahm der Gemeinderat Kenntnis vom entsprechenden Wasserbauprojekt zur Offenlegung und zur Verlegung des Bachs im Bereich der Turnhalle. Mit dieser Massnahme wird das Rietstein-Areal für den Neubau der Kantonsschule optimiert. Das zuständige Baudepartement des Kantons St.Gallen hat das Projekt genehmigt. Der Gemeinderat hat den Abschluss des Verfahrens zur Kenntnis genommen und das Projekt ist zur Ausführung bereit.

Projekt Gleiskopf Süd der Schweizerische Südostbahn AG

Mit dem Projekt wird die südliche Weichenanlage umgebaut und so Kapazitäten sowie Durchfahrzeiten im Bahnhof Wattwil optimiert. Die Umsetzung dieses Projektes erleichtert es allenfalls, die Verbindungen im Halbstundentakt Richtung Obertoggenburg einzuführen. Im Rahmen der Vorarbeiten hat der Kanton weitere Planerlasse genehmigt. Die Fussverbindung Passerelle kann zurückgebaut werden, was die Voraussetzung für eine höhere Ausfahrgeschwindigkeit der Züge schafft. Als Ersatz für die Passerelle hat der Gemeinderat den Privatweg, der vom Bahnübergang an der Austrasse bis zur Bleikenstrasse verläuft, zu einem Gemeindeweg 1. Klasse aufgewertet.

Im Zusammenhang mit dem gleichen Projekt hat der Kanton auch die Sondernutzungspläne Hagtobelbach und Sedelbäche (Bleikenbach) genehmigt. Mit diesen wird der erforderliche Gewässerraum für den Durchlass der Bäche unter den Gleisen sowie deren Offenlegung bis zur Einmündung in die Thur sichergestellt. Der Gemeinderat hat den Abschluss der Verfahren zur Kenntnis genommen und die Projekte sind zur Ausführung bereit.

Strassenbauprojekt «Gewerbeerschliessung Bleiken»

Mit dem Neubau der Gewerbeerschliessung Bleiken wird die Voraussetzung für eine mögliche Überbauung des Grundstücks Nr. 2655W geschaffen. Das Baudepartement des Kantons hat den Teilstrassenplan genehmigt. Die Voraussetzungen sind somit geschaffen, und die Ausführung kann mit einem allfälligen Bauprojekt koordinert erfolgen.