Neonröhren, Fluoreszenzlampen und Energiesparlampen können bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Bei den Glühbirnen erfolgt die Entsorgung durch den Abfallsack.

Wichtig

Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht.
Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.

Produkte

Ständer-; Hänge-; Wand-; Tisch-; Solarlampen; Spots; Halogenscheinwerfer und Lichterketten; Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren