MieterausweisungGemäss Art. 197 lit. d des Zivilprozessgesetzes ist der Richter für die Ausweisung eines Mieters oder Pächters zuständig. Nach dem Erlass des Räumungsbefehls durch den Bezirksgerichtspräsidenten ist der Gemeindepräsident für den Vollzug zuständig. Das Begehren senden Sie bitte an folgende Adresse: Kreisgericht Toggenburg Hauptgasse 21 9620 Lichtensteig Tel. +41 58 229 98 98 Fax +41 58 229 98 99
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