Baufragen, Baugesuche, Reklamegesuch

Errichten und Ändern von Bauten und Anlagen bedürfen einer Bewilligung. Für bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei der politischen Gemeinde Wattwil ein Baugesuch einzureichen. Diese prüft die Gesuchsunterlagen auf Vollständigkeit und veranlasst gegebenenfalls ihre Ergänzung.

Beleuchtete und unbeleuchtete Aussenreklamen ab einer Grösse von 0.5 m² sind ebenfalls bewilligungspflichtig.

Die Baugesuchsformulare können unter: http://baugesuch-sg.contaxt.net/SGBG/form.jsp heruntergeladen werden.

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