Anerkennung
Sie werden bald Vater und sind mit der Kindsmutter nicht verheiratet? Dann können Sie beim Zivilstandsamt eine Erklärung abgeben, dass Sie der rechtliche Vater des Kindes sind.
Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns. Wir informieren Sie gerne über das Vorgehen. Für die Anerkennung ist eine persönliche Vorsprache nötig.
Bei Fragen zu Sorgerecht und Unterhaltszahlungen wenden Sie sich bitte an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Toggenburg.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Merkblatt über die Kindesanerkennung in der Schweiz.pdf | Download | 0 | Merkblatt über die Kindesanerkennung in der Schweiz.pdf |
Merkblatt über die Kindesanerkennung im Ausland.pdf | Download | 1 | Merkblatt über die Kindesanerkennung im Ausland.pdf |
Merkblatt über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge.pdf | Download | 2 | Merkblatt über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge.pdf |
Infobrief_Anerkennung_Merkblatt_Namenserklarung.pdf | Download | 3 | Infobrief_Anerkennung_Merkblatt_Namenserklarung.pdf |
Infobrief_Anerkennung_Merkblatt_Erziehungsgutschriften.pdf | Download | 4 | Infobrief_Anerkennung_Merkblatt_Erziehungsgutschriften.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Zivilstandsamt | +41 71 987 55 37 | zivilstandsamt@wattwil.ch |