Sie werden bald Vater und sind mit der Kindsmutter nicht verheiratet? Dann können Sie beim Zivilstandsamt eine Erklärung abgeben, dass Sie der rechtliche Vater des Kindes sind.
Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns. Wir informieren Sie gerne über das Vorgehen. Für die Anerkennung ist eine persönliche Vorsprache nötig.

Bei Fragen zu Sorgerecht und Unterhaltszahlungen wenden Sie sich bitte an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Toggenburg.

Zugehörige Objekte

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Merkblatt über die Kindesanerkennung in der Schweiz.pdf Download 0 Merkblatt über die Kindesanerkennung in der Schweiz.pdf
Merkblatt über die Kindesanerkennung im Ausland.pdf Download 1 Merkblatt über die Kindesanerkennung im Ausland.pdf
Merkblatt über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge.pdf Download 2 Merkblatt über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge.pdf
Infobrief_Anerkennung_Merkblatt_Namenserklarung.pdf Download 3 Infobrief_Anerkennung_Merkblatt_Namenserklarung.pdf
Infobrief_Anerkennung_Merkblatt_Erziehungsgutschriften.pdf Download 4 Infobrief_Anerkennung_Merkblatt_Erziehungsgutschriften.pdf
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