20. Januar 2022

Abstimmungsergebnis vom 19. Dezember 2021

Nach der Durchführung der Abstimmung gilt eine zweiwöchige Frist, während der gegen die Abstimmung (Vorbereitung, Auszählung, Veröffentlichung) Beschwerde erhoben werden kann. Diese Frist ist unbenutzt verstrichen.
Der Gemeinderat hat das Ergebnis der kommunalen Abstimmung über folgende beiden Geschäfte nach unbenützter Einsprachefrist wie folgt bestätigt und festgestellt:
Der Vorlage 1 über den Erwerb der Liegenschaft Steig mit Gründung und Finanzierung einer gemeindeeigenen Gesellschaft (AG) in Höhe von Fr. 15.0 Mio. (davon Fr. 10.0 Mio. in Form eines rückzahlbaren Darlehens), wurde mit 2'516 Ja-Stimmen (96.1 %) bei einer Stimmbeteiligung von 47.6 % zugestimmt.
Der Vorlage 2 zur Gewährung eines rückzahlbaren Darlehens der Politischen Gemeinde Wattwil an die zu gründende, gemeindeeigene Gesellschaft (AG) in Höhe von Fr. 20.0 Mio. für einen bedarfsgerechten Ausbau, wurde mit 2'425 Ja-Stimmen (93.7 %) bei einer Stimmbeteiligung von 47.2 % zugestimmt.

Reglement Reserve Werterhalt Finanzvermögen, Inkraftsetzung

Die Reserve Werterhalt Finanzvermögen dient der Finanzierung von zukünftigen Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten von Liegenschaften im Finanzvermögen der Gemeinde. Im gegenständlichen Reglement sind u.a. die Behandlung von Wertschwankungen und deren Bewertung geregelt. Diese wurden durch den Gemeinderat präzisiert. Das Reglement lag vom 8. November bis 17. Dezember 2021 zum fakultativen Referendum auf. Dieses blieb unbenutzt. Der Gemeinderat hat das Reglement per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.

Öffentliche Auflagen: Teilzonenpläne

Im Rahmen der Ortsplanung laufen die Arbeiten zum Erlass des neuen kommunalen Richtplans, welcher den bestehenden ersetzen wird. Mit den beiden nachstehenden Teilzonenplänen werden nun Massnahmen vorgezogen, welche strategisch der Stossrichtung des neuen Richtplan entsprechen und auch mit dem jeweils betroffenen Umfeld abgestimmt sind. In der Summe sind beide Zonenplananpassungen für die raumplanerische Bilanz unerheblich. Das Mitwirkungsverfahren für beide Teilzonenpläne wurde zwischen dem 25. Oktober und dem 30. November 2021 durchgeführt.

Teilzonenplan Krinau (ehemaliges Gemeindehaus)

Das Grundstück 211K (ehemaliges Gemeindehaus Krinau) soll von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA) in die Wohnzone W2 umgezont werden. Da die Liegenschaft zukünftig keiner öffentlichen Nutzung mehr dient, ist die Umzonung richtig. Es wird damit eine einheitliche Zonierung in diesem Perimeter erreicht und somit die Voraussetzung geschaffen, dass ein Käufer eine zonenkonforme Nutzung für dieses Gebäude hat.
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Teilzonenplan Wilerstrasse / Floozstrasse

Die beiden Grundstücke Nrn. 574W und 575W liegen heute teilweise oder ganz in der Wohn- und Gewerbezone WG3. Es ist beabsichtigt, die von der WG3 betroffenen Flächen in die Gewerbe- und Industriezone GI A, also in die gleiche Zone wie die angrenzenden Grundstücke, umzuzonen. Damit kann dem dort ansässigen Betrieb die Weiterentwicklung ermöglicht und gleichzeitig auch eine einheitliche und sinnvolle Zonierung in diesem Perimeter erreicht werden.

Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 175a des Planungs- und Baugesetztes (sGS 731.1; PBG) an der Sitzung vom 11. Januar 2022 die folgenden beiden Teilzonenpläne erlassen:

  • Teilzonenplan Gemeindehaus Krinau
  • Teilzonenplan Wilerstrasse / Floozstrasse

Einsichtnahme

Die Erlasse sind vom 20. Januar 2022 bis 18. Februar 2022 auf der Homepage der Gemeinde Wattwil (www.wattwil.ch) aufgeschaltet und können in diesem Zeitraum im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtsmittel

Einsprachen sind schriftlich begründet innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutz-würdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Arbeitsvergaben

ARA Wattwil

Zum reibungslosen Betrieb der ARA braucht es ein funktionierendes Steuerungs- und Prozessleitsystem. Nach nunmehr über zehn Jahren ist das bestehende System aufgrund der technischen Entwicklung überholt. Um dieses auf den neuesten Stand zu bringen und die Betriebssicherheit der ARA weiterhin zu gewährleisten, wird es ersetzt. Der Gemeinderat hat hierfür die Aufträge für die Lieferung der Schaltgerätekombination und der Elektroinstallationen der Firma Bichler + Partner AG, Wattwil, erteilt.

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