Energieförderprogramm - Wattwil geht voraus
Seit 2020 unterstützt die Gemeinde als Energiestadt im Rahmen eines Förderprogramms bauliche Massnahmen zum Klimaschutz. Das Förderprogramm wird weitergeführt und wurde mit den Massnahmen zum Strommantelerlass des Bundes abgestimmt. Mit dem aktuell angepassten Förderprogramm leistet Wattwil weiterhin einen Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstosses und zum Erhalt der Versorgungssicherheit dank Effizienzmassnahmen.
Mit dem laufenden Förderprogramm ist es Wattwil gelungen, durch den Ersatz von fossilen Heizungen den CO2-Ausstoss zu verringern und mit dem Zubau von PV-Anlagen die Produktion von einheimischem Strom zu vergrössern.
Energie lokal produzieren und speichern
Im nun angepassten und weitergehenden Förderprogramm liegen die Massnahmenschwerpunkte einerseits auf der Produktion von Winterstrom mit PV-Anlagen mit einem Neigungswinkel von über 75° sowie der Speicherung von lokal produziertem Solarstrom. An Spitzentagen mit viel Sonneneinstrahlung stellt dies eine Herausforderung für das Stromnetz dar. Dem soll mit dem angepassten Förderprogramm Rechnung getragen werden. Neu werden Energiemanagement-Systeme gefördert, welche den Eigenverbrauch netzdienlich optimieren. Somit geht das Förderprogramm mit dem technischen Fortschritt und reagiert auf die steigenden Kosten im Netzausbau und sorgt dafür, dass weiterhin mehr Anlagen ans Netz angeschlossen werden können. Der Ausbau von Photovoltaikanlagen wird somit weiterhin unterstützt. Die Verdichtung des Fernwärmenetzes wird weiterhin angestrebt. Mit dem Energieförderprogramm erhalten Liegenschaftsbesitzer und –besitzerinnen sowie Investoren und Investorinnen einen Anreiz, ihre Liegenschaft an das Fernwärmenetz Wattwil anzuschliessen sowie in die Produktion und die Speicherung von erneuerbarem Strom zu investieren.
Erneuerbare Energiesysteme fördern und nutzen
Dank des Förderprogramms können geplante Vorhaben schnell und umfassend umgesetzt werden. Mit der Förderung von Eigenverbrauchsoptimierungen im Gebäude können PV-Anlagen weiterhin angeschlossen und Stromproduktion, Stromverbrauch, Eigenverbrauch, Speicherung und Einspeisung netzdienlich gesteuert werden. Mit der Umsetzung des Förderprogramms hat die Gemeinde Wattwil die Energieagentur St.Gallen GmbH beauftragt. Die Fördergesuche sind unbedingt vor Baubeginn auf der Website www.efoerderportal.sg.ch elektronisch einzureichen.
Der Energieförderfonds wurde in den Vorjahren geäufnet und die Reserve beträgt derzeit rund Fr. 480'000. Die Mittel sind zweckgebunden. Die zugesicherten Fördermassnahmen reichen voraussichtlich bis Ende 2026.
Fakultatives Referendum
Für die Anwendung des Förderprogramms während der nächsten vier Jahre wurde das Reglement Energieförderprogramm Wattwil mit Beschluss des Gemeinderates vom 23. September 2025 neu erlassen. Das Reglement unterliegt vom 20. Oktober bis 28. November 2025 dem fakultativen Referendum.
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 14 bis 18 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wattwil sowie den Bestimmungen des kantonalen Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).
Gegenstand: Reglement Energieförderprogramm Wattwil
Beschluss des Gemeinderates vom 23. September 2025
Auflageort: Gemeindehaus Wattwil, Ratskanzlei (Büro 207), Grüenaustrasse 7
Frist: Referendum, 20. Oktober bis 28. November 2025 (40 Tage)
Quorum: 300 gültige Unterschriften sind für das Zustandekommen des
Referendumsbegehrens notwendig.
Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1, Gesetz über Referendum und Initiative, sGS 125.1). Das Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen.
Informationen
- Datum
- 20. Oktober 2025
Dokumente
| Name | |||
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| Reglement_Energieförderprogramm_2025 (PDF, 200.57 kB) | Download | 0 | Reglement_Energieförderprogramm_2025 |
Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Ratskanzlei | +41 71 987 55 55 | gemeinderatskanzlei@wattwil.ch |