Gewässerunterhalt
Verschiedene Gewässer – verschiedene Eigentümer
Gewässer werden im Kanton St.Gallen gemäss kantonalem Wasserbaugesetz (WBG) in drei Klassen eingeteilt: Kantons-, Gemeinde- und übrige Gewässer. Wie die Namen bereits verraten, liegt die Unterhaltspflicht bei Kantonsgewässern beim Kanton St.Gallen und bei Gemeindegewässern bei den jeweiligen Gemeinden in deren Hoheitsgebiet. Für die übrigen Gewässer sind die Eigentümerinnen und Eigentümer unterhaltspflichtig. Die Gemeinde Wattwil kann bei Extremereignissen und Notfällen, beispielsweise nach Unwettern oder anderen Naturereignissen, für die Ergreifung von Sofortmassnahmen, Hand biete, der Unterhalt liegt aber beim jeweiligen Eigentümer. Die Einteilung der Gewässer ist im Geoportal unter www.geoportal.ch auf diesem Link ersichtlich.
Eingriffe unterstehen dem Meldeverfahren
Eingriffe in und an Gewässern unterliegen mit Rücksicht auf Schonzeiten einigen Begrenzungen. Unterhaltsarbeiten sind lediglich bei ausgewiesenem Handlungsbedarf und in jedem Fall schonend auszuführen. Bei meldepflichtigen Unterhaltsmassnahmen ist das Meldeverfahren vor Beginn der Arbeiten bei zuständigen Behörde (Kanton/Gemeinde) durchzuführen.
Ein detailliertes Merkblatt zum Gewässerunterhalt befindet sich auf der Internetseite der
Politischen Gemeinde Wattwil unter www.wattwil.ch oder direkt auf der Homepage des Kantons St.Gallen.
Zugehörige Objekte
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Merkblatt Gewässerunterhalt (PDF, 3.19 MB) | Download | 0 | Merkblatt Gewässerunterhalt |