Hauseigentümer sollen Öltank prüfen lassen

20. Juni 2018
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind verpflichtet, ihre Tankanlage regelmässig kontrollieren zu lassen. Nimmt die Umwelt wegen einer fehlenden Kontrolle Schaden, haftet der Eigentümer. Eine professionelle Tankkontrolle erhöht die Sicherheit und erhält den Wert der Anlage. Das zahlt sich für das Portemonnaie und die Umwelt aus.

Bis zur Anpassung des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes im Jahr 2007 erhielten Tankanlagenbesitzer von der Gemeinde oder dem Kanton eine Aufforderung, ihren Tank kontrollieren zu lassen. Seither liegt die Verantwortung für die Kontrolle vollständig beim Eigentümer. So darf eine Anlage keine Gefahr für den Boden oder die Gewässer darstellen. Nur eine regelmässige Kontrolle durch Fachpersonen gewährleistet eine sichere Lagerung des Heizöls.

Tankanlagen, die sich in besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen befinden, sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Die übrigen Tankanlagen sind meldepflichtig. Bei bewilligungspflichtigen Tankanlagen schreibt das Gewässerschutzgesetz zwingend vor, diese alle zehn Jahre von einer Fachperson kontrollieren und warten zu lassen. Wer die Kontrollen unterlässt, handelt grobfahrlässig und riskiert bei einem Schadenfall, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt oder verweigert.

Auch bei den meldepflichtigen Tankanlagen sollen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer periodische Sichtkontrollen durch Fachpersonen durchführen lassen. Auch Kunststofftanks haben eine begrenzte Lebensdauer. Die Kontrolle sollten qualifizierte Fachunternehmen durchführen, die dem Verband CITEC Suisse der Tankbranche angehören.

Weitere Auskünfte erteilt Hans Weder, Amt für Umwelt, Leiter der Sektion Betriebe 1, Tel. 058 229 31 20.

Kleintanks