Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Im Kanton St.Gallen gilt ab sofort und bis auf Widerruf ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Der Vorsteher des Sicherheit- und Justizdepartementes hat das Verbot auf Antrag des Kantonalen Führungsstabes verschärft. Neu ist es im ganzen Kantonsgebiet verboten, Feuer im Freien zu entfachen und Feuerwerk zu zünden. Dazu zählen auch Holzkohlegrills und das Wegwerfen von brennenden Zigarettenstummeln und Streichhölzern.
Es ist ab sofort untersagt
- Feuer jeglicher Art im Freien zu entfachen.
- Feuerwerk (Raketen, Vulkane, Böller etc.), Höhenfeuer und Himmelslaternen zu zünden.
- brennende Zigarettenstummel und Streichhölzer wegzuwerfen.
- Holzkohlegrills zu gebrauchen.
- Kerzen im Freien anzuzünden.
Ausserhalb der Wälder dürfen Gas- und Elektrogrills genutzt werden, wenn diese auf nicht brennbarem Untergrund stehen und der Abstand zu brennbarem Materialien gewährleistet ist.
Zugehörige Objekte
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