Autowäsche auf Privatplätzen - Umwelttipp

13. April 2019

Es gibt keine grundsätzliche Regelung, die das Waschen von Autos daheim ausdrücklich verbietet. Doch das Gewässerschutzgesetz schränkt die Autowäsche auf Privatplätzen ein. 

Gewässer nicht verschmutzen
Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder versickern zu lassen. Das bedeutet beispielsweise, dass die Verwendung von Reinigungsmitteln, wie Shampoo, bei der Autowäsche auf Privatplätzen verboten ist.
Nicht jeder Abwasserschacht führt zu einer Kläranlage; manchmal fliesst das Schmutzwasser direkt in ein Gewässer!

Autowaschanlagen waschen sauber
Wegen des Gewässerschutzes rät das AFU, Autos in bewilligten Autowaschanlagen zu reinigen. Diese Anlagen sind mit entsprechenden Abwasservorbehandlungsanlagen ausgerüstet und das Abwasser wird korrekt behandelt. Für die Qualität der Autowaschanlagen bürgen regelmässige Kontrollen im Auftrag des AFU.
Autowaschanlagen benötigen deutlich weniger Wasser als bei der Handwäsche verbraucht wird; dies gilt auch für Waschplätze mit Selbstbedienung.

Weitere Informationen: umwelt.sg.ch > Themen > Abwasser

Autowaschanlage