15. Februar 2017
  • Energiestadt Wattwil
  • Erschliessung Büchel-Näckli; Schlussbericht und Bauabrechnung
  • Teilzonenplan Ricken, Parzelle Nr. 974W; Genehmigung durch den Kanton
  • Waldbewirtschaftung, Auftragsvergabe zur Erstellung eines Betriebsplans
Energiestadt Wattwil
Die Gemeinde Wattwil trägt seit 2009 das Energiestadt-Label. Dieses wird Gemeinden vergeben, welche eine effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen fördern und auf umweltver­trägliche Mobilität setzen. Verliehen, bzw. alle vier Jahre überprüft, wird das Label „Energiestadt“ durch eine unabhängige Kommission des Trägervereins Energiestadt.

Mit der Zugehörigkeit und der Zertifizierung der Gemeinde Wattwil als Energiestadt sind auch zahlreiche planerische, bauliche, pädagogische und Kommunikations-Massnahmen verbunden, welche laufend mit den entsprechenden Partnern und Anspruchsgruppen koordiniert und durch­geführt werden.

Von der Gemeinde wurden die erforderlichen Unterlagen erarbeitet und den zuständigen Stellen eingereicht. Es wird erwartet, dass die Re-Zertifizierung im Verlaufe der kommenden Monate erfolgt und damit das Label für die Gemeinde Wattwil bestätigt wird.


Erschliessung Büchel-Näckli; Schlussbericht und Bauabrechnung
Das Projekt „Erschliessung Büchel-Näckli“ und der Teilstrassenplan wurden vom Gemeinderat am 18. Februar 2014 genehmigt. Die Erschliessungsstrasse wurde im Sommer 2016 durch das Gemeinschaftliche Unternehmen Näppis fertigge­stellt. Den Schlussbericht mit Beilagen hat der Gemeinderat nun entgegen genommen. Die Bundes- und Kantonsbeiträge sowie die Beiträge der Gemeinde wurden ausbezahlt und abgerechnet.

Der Gemeinderat hat die Abschlussrechnung mit Baukosten von Fr. 960‘000.00 zur Kenntnis genommen und diesen Abschnitt als Gemeindestrasse 2. Klasse klassifiziert.


Teilzonenplan Ricken, Parzelle Nr. 974W; Genehmigung durch den Kanton
Im Januar 2016 genehmigte der Gemeinderat Wattwil den Teilzonenplan Ricken. Während der öffentlichen Auflage sind keine Einsprachen eingegangen und das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen.

Mit Verfügung vom 16. Dezember 2016 hat der Kanton St.Gallen, Baudepartement, den Teilzonenplan „Ricken, Parzelle Nr. 974W“ genehmigt. Damit ist das gegenständliche Verfahren abgeschlossen und der Teilzonenplan in Rechtskraft erwachsen.


Waldbewirtschaftung, Auftragsvergabe zur Erstellung eines Betriebsplans
Die Politische Gemeinde Wattwil besitzt 114 Hektaren Wald, womit sie gemäss Waldgesetzgebung verpflichtet ist, einen Betriebsplan zu erstellen. In einem Betriebsplan werden die Bewirtschaftungsziele für das Waldeigentum während rund 15 Jahren verbindlich festgelegt. Diese Aufgabe wird in Kooperation mit der Waldregion 5 wahrgenommen und die entsprechenden Kosten unter den Beteiligten auch je zur Hälfte getragen.

Der Gemeinderat hat die Arbeiten für den Betriebsplan Wald gemäss Offerte vom 22. August 2016 an die IWA – Wald und Landschaft AG; Elgg und Scherrer Ingenieurbüro AG, Nesslau, vergeben.


Kontakte
Alois Gunzenreiner, Gemeindepräsident, Tel. 071 987 55 49
Roger Meier, Ratsschreiber, Tel. 071 987 55 51