19. Februar 2019

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Projekte:

L-0119323.6:
110kV-Leitung Bütschwil - Wattwil (L406)
mit auf dem Gestänge: 20 kV-Leitung der SAK
Kabelanpassungen im Bereich Unterwerk Wattwil

L-0150060.6:
110 kV-Leitung Nesslau-Wattwil (L475)
Kabelanpassungen im Bereich Unterwerk Wattwil

L-0225454.2:
110 kV-Leitung Ernetschwil-Wattwil (L275)
Kabelanpassungen im Bereich Unterwerk Wattwil

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Axpo Grid AG, Leitungsbau,
Adrian Brönnimann, Parkstrasse 23, 5401 Baden die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen werden vom 19. Februar 2019 bis 20. März 2019 bei der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil (Foyer), während den ordentlichen Bürozeiten, öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat