Fakultatives Referendum - Vereinbarung betreffend Aufhebung der Wasserversorgungskorporation Schmidberg

20. August 2020

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 14 bis 18 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wattwil sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1) am 11. August 2020 folgenden Erlass genehmigt:

Vereinbarung zwischen der

Wasserversorgungskorporation Schmidberg, Wattwil, der Politischen Gemeinde Wattwil und der Thurwerke AG

betreffend

Aufhebung der Wasserversorgungskorporation Schmidberg und Übertragung der Aktiven, Passiven und Aufgaben an die Thurwerke AG

Einsichtnahme:
Die Vereinbarung ist dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Auflage erfolgt vom
20. August 2020 bis 28. September 2020. Die Vereinbarung kann während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Ratskanzlei (Büro 207) eingesehen werden.

Fakultatives Referendum:
Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 300 Unterschriften notwendig. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten. Das Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen.