Referendumsvorlage: Teilzonenplan Büchel
Gegenstand: Teilzonenplan Büchel Parz. Nr. 2243W, Überbauungsplan Büchel mit Besonderen Vorschriften
Grundlage: Beschluss des Gemeinderates vom 4. April 2017
Auflageort: Gemeindehaus Wattwil, Foyer
Frist: Referendum, 8. Juni 2017 bis 17. Juli 2017 (40 Tage)
Quorum: 300 gültige Unterschriften sind für das Zustandekommen des Referendumsbegehrens notwendig
Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative, sGS 125.1). Das Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen.