Referendumsvorlage: Teilzonenplan Büchel

8. Juni 2017
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 14 bis 18 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wattwil sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).

Gegenstand:  Teilzonenplan Büchel Parz. Nr. 2243W, Überbauungsplan Büchel mit Besonderen Vorschriften
Grundlage:      Beschluss des Gemeinderates vom 4. April 2017
Auflageort:      Gemeindehaus Wattwil, Foyer
Frist:                Referendum, 8. Juni 2017 bis 17. Juli 2017 (40 Tage)
Quorum:          300 gültige Unterschriften sind für das Zustandekommen  des Referendumsbegehrens notwendig


Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative, sGS 125.1). Das Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen.