fakultatives Referendum - Vollzugsreglement Energieförderprogramm Wattwil

11. Juni 2020

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 14 bis 18 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wattwil sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1) am 19. Mai 2020 folgenden Erlass genehmigt:

Vollzugsreglement "Energieförderprogramm Wattwil"

Einsichtnahme:
Das Vollzugsreglement "Energieförderprogramm Wattwil" ist dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Auflage erfolgt vom 11. Juni 2020 bis 20. Juli 2020. Das Reglement kann während der Öffnungszeiten in der Ratskanzlei (Büro Nr. 207) eingesehen werden.

Fakultatives Referendum:
Für das Zustandekommen eines Referendumgsbegehrens sind 300 Unterschriften notwendig. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten. Das Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen.

Zugehörige Objekte

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