Sie werden bald Vater und sind mit der Kindsmutter nicht verheiratet? Dann können Sie beim Zivilstandsamt eine Erklärung abgeben, dass Sie der rechtliche Vater des Kindes sind.
Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns. Wir informieren Sie gerne über das Vorgehen. Für die Anerkennung ist eine persönliche Vorsprache nötig.

Bei Fragen zu Sorgerecht und Unterhaltszahlungen wenden Sie sich bitte an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ToggenburgExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Zugehörige Objekte

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Merkblatt über die Kindesanerkennung im Ausland.pdf (PDF, 30 kB) Download 1 Merkblatt über die Kindesanerkennung im Ausland.pdf
Merkblatt über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge.pdf (PDF, 195 kB) Download 2 Merkblatt über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge.pdf
Infobrief_Anerkennung_Merkblatt_Namenserklarung.pdf (PDF, 68 kB) Download 3 Infobrief_Anerkennung_Merkblatt_Namenserklarung.pdf
Infobrief_Anerkennung_Merkblatt_Erziehungsgutschriften.pdf (PDF, 706 kB) Download 4 Infobrief_Anerkennung_Merkblatt_Erziehungsgutschriften.pdf
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