Öffentliche Auflage - Teilzonenpläne

20. Januar 2022

Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 175a des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1 abgekürzt PBG) an der Sitzung vom 11. Januar 2022 die folgenden Teilzonenpläne erlassen :

Teilzonenplan "Wilerstrasse / Floozstrasse"
Teilzonenplan "Gemeindehaus Krinau"

Einsichtnahme
Die Erlasse sind vom 20. Januar 2022 bis 18. Februar 2022 auf der Homepage der Gemeinde Wattwil (www.wattwil.ch) aufgeschaltet und können in diesem Zeitraum im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtsmittel
Einsprachen sind schriftlich begründet innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutz-würdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Zugehörige Objekte

Name
tzp_wilerstrasse_floozstrasse_Planungsbericht.pdf Download 0 tzp_wilerstrasse_floozstrasse_Planungsbericht.pdf
tzp_wilerstrasse_floozstrasse_Teilzonenplan.pdf Download 1 tzp_wilerstrasse_floozstrasse_Teilzonenplan.pdf
tzp_gemeindehaus_krinau_Planungsbericht.pdf Download 2 tzp_gemeindehaus_krinau_Planungsbericht.pdf
tzp_gemeindehaus_krinau_Teilzonenplan.pdf Download 3 tzp_gemeindehaus_krinau_Teilzonenplan.pdf