Öffentliche Mitwirkung - Sanierung Brandstrasse
Die Brandstrasse ist eine Gemeindestrasse 3. Klasse und erschliesst landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Liegenschaften. Die Zufahrt ist in einem schlechten Zustand und soll saniert werden.
Bei der geplanten Sanierung handelt es sich um einen Strassenneubau im Sinne von Art. 33 des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG). Vor der Durchführung eines Strassenplanverfahrens sorgt die Gemeinde für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Art. 33bis StrG). Dazu ist ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchzuführen.
Die Unterlagen sind während 30 Tagen bzw. vom 27. April bis 26. Mai 2026 auf der Homepage der Gemeinde Wattwil aufgeschaltet und können im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, eingesehen werden. In diesem Zeitraum können schriftliche Eingaben zu Handen des Gemeinderates, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, eingereicht werden.
Die Mitwirkungsunterlagen sind unter diesem LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.abrufbar.
Gemeinderat Wattwil