26. Juni 2026

Die Politische Gemeinde Wattwil erlässt in Anwendung von Art. 47 des Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1; abgekürzt FSG) und gestützt auf Art. 23 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) und Art. 9 der Geschäftsordnung per Präsidialbeschluss folgende Allgemeinverfügung:

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der aktuellen Hitzewelle und der aktuell grossen Waldbrandgefahr erlassen alle Gemeinden im Toggenburg auf Antrag des Regionalen Führungsstabes Toggenburg ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 Meter).

Die niederschlagsarmen Wochen, die hohen Temperaturen sowie der Wind haben den Waldboden und die Vegetation stark ausgetrocknet. Es besteht eine akute Waldbrandgefahr. Gemäss Einschätzung der Behörden ist die Situation weiterhin kritisch und dürfte sich in den kommenden Tagen weiter verschärfen.

Das Verbot tritt am Freitag, 26. Juni 2026 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Verboten sind insbesondere:

  • das Entzünden von Feuer im Wald und in Waldesnähe (innerhalb von 200 Metern)
  • das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren
  • das Abbrennen von Feuerwerk
  • das Steigenlassen von Himmelslaternen

Der Regionale Führungsstab Toggenburg bittet die Bevölkerung dringend, das Verbot strikt einzuhalten und mitzuhelfen, Brände zu verhindern.

Politische Gemeinde Wattwil

 

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Präsidialer Erlass Allgemeinverfügung Feuerverbot vom 26. Juni 2026 (PDF, 273 kB) Download 0 Präsidialer Erlass Allgemeinverfügung Feuerverbot vom 26. Juni 2026