Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bestehen!
Weiterhin gilt das kommunale Feuer- und Feuerwerksverbot der Gemeinde Wattwil im Wald und in Waldesnähe (200 m).
Entgegen der Aufhebung des kantonalen Feuer- und Feuerwerksverbotes in Wald und Waldesnähe vom 2. September 2026, 12.00 Uhr, hat der regionale Führungsstab den Gemeinden im Toggenburg und Neckertal empfohlen, dass am 26. Juni 2026 verordnete Feuer- und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe aufrechtzuerhalten.
Die Politische Gemeinde Wattwil folgt der Empfehlung des regionales Führungsstabs und hält am Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (200 Meter) vom 26. Juni 2026 fest. Siehe Link:
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 Meter)
Die Begründung liegt in den Empfehlungen der Naturgefahrenspezialisten des regionalen Führungsstabs: Einerseits ist für die nächsten Tage weiterhin trockenes und warmes Wetter prognostiziert, andererseits sind die Wälder weiterhin stark ausgetrocknet zudem haben die Bäume aufgrund der vergangenen Trockenheit viel zu früh ihre Laubblätter abgeworfen.
Die Gefahr von Wald und Flurbränden im Toggenburg und Neckertal ist nach wie vor als gross einzuschätzen.
Deshalb ist nach wie vor verboten:
- das Entzünden von Feuer im Wald und in Waldesnähe (innerhalb von 200 Metern)
- das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren
- das Abbrennen von Feuerwerk
- das Steigenlassen von Himmelslaternen
Der regionale Führungsstab Toggenburg bittet die Bevölkerung dringend, das Verbot strikt einzuhalten und mitzuhelfen, Brände zu verhindern.
Regionaler Führungsstab Toggenburg / Politische Gemeinde Wattwil
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Feuerverbot vom 26. Juni 2026 - Allgemeinverfügung - Präsidialer Erlass (PDF, 273 kB) | Download | 0 | Feuerverbot vom 26. Juni 2026 - Allgemeinverfügung - Präsidialer Erlass |