Allgemeinverfügung; Widerruf des Feuerverbots vom 1. Oktober 2026
Sachverhalt
Der Niederschlag in den letzten Tagen hat zusammen mit den tieferen Temperaturen die Waldbrandgefahr reduziert. Das herbstliche Wetter bringt eine weitere Entspannung. Aus Sicht des Regionalen Führungstabs Toggenburg herrscht keine akute Waldbrandgefahr mehr. Der Kanton hat die Waldbrandgefahr auf Stufe 3 «erheblich» herabgestuft.
Antrag
Der Regionale Führungsstab Toggenburg beantragt, das allgemeine Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe zu widerrufen.
Erwägungen
Kompetenz: In Anwendung von Art. 47 des Gesetzes über den Feuerschutz (FSG, sGS 871.1) können das zuständige Departement oder der Rat der politischen Gemeinde Wattwil unter besonderen, die Feuergefahr erhöhenden Umständen, wie ausserordentliche Trockenheit oder Wasserknappheit, zeitlich befristete besondere Feuerschutzvorschriften erlassen. Die Vorschriften des Rates unterstehen nicht dem fakultativen Referendum.
Beschluss
- Die Politische Gemeinde Wattwil widerruft gestützt auf Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRP, sGS 951.1) ihre kommunale Allgemeinverfügung des Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe vom 1. Oktober 2026 per 4. November 2026.
- Die Abteilung Infrastruktur und die Abteilung Ratskanzlei werden mit dem Vollzug der entsprechenden Massnahmen beauftragt.
- Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden
Gemeinderat Wattwil